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Wieder einmal war es der Bundesgerichtshof, der eine verbraucherfreudliche Entscheidung traf.

Anwaltshotline zulässig -

Anwalt - Rechtsrat - Rechtsberatung und Anwaltshotline waren Begriffe, die nach Meinung vieler Juristen nicht zusammenpassen wollten.

Seit ihrem Erscheinen auf dem Markt Anfang 1998 wurden Anwaltshotlines erbittert bekämpft.

So mancher Jurist - wie zuletzt vor dem OLG Saarbrücken - verdrehte sich die Hirnwindungen, um der "Anwaltshotline" eine Abfuhr zu erteilen.

In erfrischender Manie hat nun der Bundesgerichtshof entschieden:

Beim Anruf einer Anwaltshotline - zu einer festgelegten Minutengebühr - kommt ein Honorarvertrag nach den Regeln einer aussergerichtliche Vertretung zustande.

Es kommt  bei Nutzung einer Anwaltshotline meist zu Gebührenunterschreitungen (an der Bundesrechtsanwaltgebührenordnung gemessen), die unschädlich sind. Aber auch Gebührenüberschreitungen (bei meist kleinen Streitwerten) sind unschädlich, wenn der Anrufer dies vorher weiss.

So einfach kann Recht sein!!!

Der kleine "Rechtsrat" zwischendurch, den sich Gutbetuchte mit Hausanwalt schon immer einholen konnten, ist jetzt auch für "Otto N." einholbar.

Einige auf einer Anfrage der FDP tätig werdende Mitarbeiter unseres Gesetzgebers beschäftigen sich nun seit langer Zeit mit diesem Thema, ohne dass bis heute irgendetwas Erkennbares in Gang gekommen wäre.

Es bleibt zu hoffen, dass - nachdem der BGH die Vorgaben gemacht hat - hier nun bald endgültig Rechtssicherheit geschaffen wird.

Pressemittleilung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.02

> Rechtsberatung via Anwalts-Hotline zulässig! < 
 
 
 
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