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Wieder einmal war es
der Bundesgerichtshof, der eine verbraucherfreudliche
Entscheidung traf.
Anwaltshotline
zulässig -
Anwalt - Rechtsrat -
Rechtsberatung und Anwaltshotline waren Begriffe, die nach
Meinung vieler Juristen nicht zusammenpassen wollten.
Seit ihrem Erscheinen
auf dem Markt Anfang 1998 wurden Anwaltshotlines erbittert
bekämpft.
So mancher Jurist -
wie zuletzt vor dem OLG Saarbrücken - verdrehte sich die
Hirnwindungen, um der "Anwaltshotline" eine Abfuhr zu
erteilen.
In erfrischender Manie
hat nun der Bundesgerichtshof entschieden:
Beim Anruf einer
Anwaltshotline - zu einer festgelegten Minutengebühr - kommt
ein Honorarvertrag nach den Regeln einer aussergerichtliche
Vertretung zustande.
Es kommt bei
Nutzung einer Anwaltshotline meist zu Gebührenunterschreitungen
(an der Bundesrechtsanwaltgebührenordnung gemessen), die
unschädlich sind. Aber auch Gebührenüberschreitungen (bei
meist kleinen Streitwerten) sind unschädlich, wenn der Anrufer
dies vorher weiss.
So einfach kann
Recht sein!!!
Der kleine
"Rechtsrat" zwischendurch, den sich Gutbetuchte mit
Hausanwalt schon immer einholen konnten, ist jetzt auch für
"Otto N." einholbar.
Einige auf einer
Anfrage der FDP tätig werdende Mitarbeiter unseres Gesetzgebers
beschäftigen sich nun seit langer Zeit mit diesem Thema, ohne
dass bis heute irgendetwas Erkennbares in Gang gekommen wäre.
Es bleibt zu hoffen, dass -
nachdem der BGH die Vorgaben gemacht hat - hier nun bald
endgültig Rechtssicherheit geschaffen wird.
Pressemittleilung des
Bundesgerichtshofs vom 27.09.02
> Rechtsberatung
via Anwalts-Hotline zulässig! < |