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OLG-Rechtsertretungsänderungsgesetz -

Am 01.08.2002 trat von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt obengemanntes Gesetz in Kraft. Nichtjuristen wird dies jedoch wenig bis nichts sagen.

Tatsächlich kann dieses Gesetz aber jedermann erhebliche Vorteile bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Ansprüche bringen.

Beispiel: Wohnen Sie z. B. in München und mussten vor einem Gericht in Berlin klagen oder wurden dort verklagt, konnten Sie sich noch vor dem Landesgericht in Berlin von einem Anwalt Ihres Vertrauens aus München vertreten lassen.

Ging die Angelegenheit dann jedoch in die nächste Instanz, konnte ihr Vertrauensanwalt aus München dort nicht mehr auftreten.

Zwei Lösungen blieben:

  • Sie beauftragen nun in Berlin einen Anwalt, der sie dort vor dem OLG vertritt. Die sich schon aus der Entfernung ergebenden Schwierigkeiten sind vorstellbar oder aber...
  • Ihr Anwalt sucht sich in Berlin einen Anwalt, der auf seine Schriftstücke seinen Stempel drückt. Dieser "Stempler" musste in der Vergangenheit auch bei Terminen für Sie auftreten. Ihr Anwalt wurde zwar fast immer dabei geduldet. Ob er aber auch wesentlich argumentierend in die Verhandlung eingreifen konnte und durfte, hing doch allzusehr vom jeweiligen Gericht ab.
Seit dem 1.08.2002 ist dies nun anders. Jeder bei einem Oberlandesgericht zugelassene Anwalt, kann Sie jetzt vor jedem Oberlandesgericht in Deutschland vertreten.

Ein Sie einmal vertretender Anwalt kann Sie nun durch ein gesamtes Verfahren betreuen. Ausnahme: Sie wollen auch noch zum Bundesgerichtshof. Dort brauchen Sie dann einen der Wenigen die dort zugelassen sind und auftreten dürfen.

Aber auch diese Einschränkung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten wird wohl hoffentlich in absehbarer Zeit fallen.
 
 
 
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