EU-Richtlinie über Herstellung, Aufmachung und
Verkauf von Tabakerzeugnissen am 30.09.02 in Kraft getreten.
Die Richtline datiert von
Anfang Juli 2001.
Geregelt werden die im
Tabak enthaltenen Zusatzstoffe - sucherzeugende Stoffe -
irreführende Behauptungen, sowie die gesundheitlichen
Warnhinweise.
Die zugelassenen
Höchstwerte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid werden
reduziert.
Aufdrucke wie
>>> Rauchen ist tödlich <<< werden
kommen.
Light - ultralight etc
werden ab dem 30.9.2003 von den Packungen verschwunden
sein. Ab diesem Datum ist alles verboten, was den
Eindruck erweckt, dass ein Produkt möglicherweise
weniger schädlich ist als ein anderes.
Die wesentlichen neuen
Vorschriften -
Die Etikette von (aller)
Tabakerzeugnissen müssen folgende Warnhinweise tragen
und mindestens 30% der Verpackungsfläche einnehmen:
> Rauchen ist
tödlich < > Rauchen kann tödlich
sein <
>>> Rauchen
fügt Ihnen + den Menschen in ihrer Umgebung erheblichen
Schaden zu <<<
Ein weiterer ergänzender
Warnhinweis muss mindestens 40% der Fläche einnehmen.
Die Übergangsfrist
läuft bis zum 30. Sept. 2003 für Erzeugnisse, die diese
Warnhinweise nicht tragen.
'Ab dem 1. Januar 2004
dürfen in den EU-Staaten Zigaretten die folgenden Werte
nicht überschreiten:
- Teergehalt pro
Zigarette - 10 mg -
- Nikotingehalt pro
Zigarette - 1 mg -
- Kohlmonoxid pro
Zigarette - 10 mg -
Für zur Ausfuhr
bestimmte Zigaretten läuft die Übergangsfrist bis zum
1.1.2007
Kautabak und sonstige
nicht zum Rauchen vorgesehene Erzeugnisse aus Tabak
müssen mit dem folgenden Hinweis gekennzeichnet sein
>>> Dieses Tabakerzeugnis kann ihre Gesundheit
schädigen und macht abhängig <<<
Auf die Hersteller kommt
allerhand Ungemach zu -
Zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit eines
Produkts müssen Tabakerzeugnisse zukünftig "in
angemessener Weise" gekennzeichnet sein, sodass
auch bei einer Einzelpackung Ort und Zeit der
Herstellung feststellbar ist. Das dient der
Überprüfung und die Erzeugnisse können dezidiert
zurückgerufen werden.
Weiterhin werden die
Staaten der EU die Hersteller und auch die Importeure
verpflichten - bis zum 31.12.2002 eine nach Namen und Art
gegliederte Liste aller in den Erzeugnissen enthaltenen
Stoffe und zur Herstellung verwendeten Stoffe - mit
Mengenangabe - zu übermitteln.
Den Listen sind
Erklärungen beizufügen in denen die Gründe für die
Verwendung genannt werden. Kategorie und Funktion der
Stoffe sind zu nennen. Soweit vorhanden und gewusst
haben die Hersteller auch toxikologische (Giftwerte)
Daten anzugeben. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind
- so bekannt - zu nennen.
Die Daten werden - zum
Schutz des Verbrauchers - der Öffenlichkeit zugänglich
gemacht.
Die EU-Richtline als
PDF-Datei:
> http://europa.eu.int
<
Veweis
ist mittlerweile tot. Bitte korrigieren.
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