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EU-Richtlinie über Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen am 30.09.02 in Kraft getreten.

Die Richtline datiert von Anfang Juli 2001.

Geregelt werden die im Tabak enthaltenen Zusatzstoffe - sucherzeugende Stoffe - irreführende Behauptungen, sowie die gesundheitlichen Warnhinweise.

Die zugelassenen Höchstwerte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid werden reduziert.

Aufdrucke wie >>> Rauchen ist tödlich <<< werden kommen.

Light - ultralight etc werden ab dem 30.9.2003 von den Packungen verschwunden sein. Ab diesem Datum ist alles verboten, was den Eindruck erweckt, dass ein Produkt möglicherweise weniger schädlich ist als ein anderes.

Die wesentlichen neuen Vorschriften -

Die Etikette von (aller) Tabakerzeugnissen müssen folgende Warnhinweise tragen und mindestens 30% der Verpackungsfläche einnehmen:

> Rauchen ist tödlich <  > Rauchen kann tödlich sein <

>>> Rauchen fügt Ihnen + den Menschen in ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu <<<

Ein weiterer ergänzender Warnhinweis muss mindestens 40% der Fläche einnehmen.

Die Übergangsfrist läuft bis zum 30. Sept. 2003 für Erzeugnisse, die diese Warnhinweise nicht tragen.

'Ab dem 1. Januar 2004 dürfen in den EU-Staaten Zigaretten die folgenden Werte nicht überschreiten:

  • Teergehalt pro Zigarette - 10 mg -
  • Nikotingehalt pro Zigarette - 1 mg -
  • Kohlmonoxid pro Zigarette - 10 mg -

Für zur Ausfuhr bestimmte Zigaretten läuft die Übergangsfrist bis zum 1.1.2007

Kautabak und sonstige nicht zum Rauchen vorgesehene Erzeugnisse aus Tabak müssen mit dem folgenden Hinweis gekennzeichnet sein >>> Dieses Tabakerzeugnis kann ihre Gesundheit schädigen und macht abhängig <<<

Auf die Hersteller kommt allerhand Ungemach zu -

Zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit eines Produkts müssen Tabakerzeugnisse zukünftig "in angemessener Weise" gekennzeichnet sein, sodass auch bei einer Einzelpackung Ort und Zeit der Herstellung feststellbar ist. Das dient der Überprüfung und die Erzeugnisse können dezidiert zurückgerufen werden.

Weiterhin werden die Staaten der EU die Hersteller und auch die Importeure verpflichten - bis zum 31.12.2002 eine nach Namen und Art gegliederte Liste aller in den Erzeugnissen enthaltenen Stoffe und zur Herstellung verwendeten Stoffe - mit Mengenangabe - zu übermitteln.

Den Listen sind Erklärungen beizufügen in denen die Gründe für die Verwendung genannt werden. Kategorie und Funktion der Stoffe sind zu nennen. Soweit vorhanden und gewusst haben die Hersteller auch toxikologische (Giftwerte) Daten anzugeben. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind - so bekannt - zu nennen.

Die Daten werden - zum Schutz des Verbrauchers - der Öffenlichkeit zugänglich gemacht.

Die EU-Richtline als PDF-Datei:

>  http://europa.eu.int <

Veweis ist mittlerweile tot. Bitte korrigieren.

 

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