Zurückliegende
Rechtsprechung, Urteile höchster Gerichte.
Da nicht alles herausgestellt auf der Eingangsseite von
recht-topaktuell.de stehen kann, müssen ältere Entscheidungen
deutscher Gerichte und natürlich des Europäischen Gerichtshof
halt mal irgendwann ins Archiv. Interessant sind Sie trotzdem,
weil diese Entscheidungen meist bis in die Gegenwart wirken.
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Ihr Anwalt darf Sie jetzt (fast) überall in Deutschland
in allen Instanzen vertreten. Bisher war es so, dass
Rechtsanwälte nur in einem Landgerichtsbezirk zugelassen waren und
dann durften sie auch nur dort von den Landgerichten und
Oberlandesgerichten auftreten. Das war natürlich blöd für einen
Mandanten, wenn der sich z. B. vor einem Gericht in einer anderen
Stadt, einem anderen Gerichtsbezirk zunächst mit einem Anwalt auf
seiner Heimatstadt, einem Anwalt seiner Wahl, rumgestritten hatte,
die Sache dann dort zum Oberlandesgericht ging, der Anwalt dort
nicht mehr auftreten durfte und dann extra ein dort zugelassener
Anwalt mittappen musste, nur um den Antrag zu stellen. In
nachfolgender Angelegenheit (Anwaltsuchservice) war das noch der
Fall. Da verdiente sich ein Kölner Anwalt in wenigen Minuten einen
beachtlichen vierstelligen Betrag. > Weiterlesen
< 
Internet > Wettbewerbsrecht - Markenrecht - Anwaltsuchservice
Da hatte ein einflussreicher juristischer Verlag in Köln eine Wortbildmarke, eine Anwaltskanzlei als Vertretung, die in Köln
direkt neben dem Landgericht residierte und der "man"
beste "freundschaftliche" Beziehungen zu diesem
Landgericht nachsagte. Irgendwann kamen Mitbewerber auf den
Gedanken, dass eine Wortbildmarke ja eigentlich nur eine
Wortbildmarke ist, der Begriff "Anwaltsuchservice" ja
eigentlich nur rein beschreibender Natur ist und nutzen nun den
Begriff "Anwaltsuchservice" in ihren Webseiten. Daraufhin
hagelte es Abmahnungen für alle die sich erdreistet hatten den
Begriff Anwaltsuchservice zu nutzen, darunter auch Anwälte.
Sie durften dann alle beim Landgericht Köln antanzen und die
meisten erkannten auf "Anraten" des Landgerichts Köln
dann den Anspruch des Verlags an. Einer der Mitbegründer von
JustitiaDirect war eines der Abmahnopfer, das jedoch kein Opfer sein
wollte.
Auch er musste in Köln antanzen und ohne grosse Umschweife wurde
auch ihm nahegelegt, dass es das Beste für ihn wäre, wenn er
sofort anerkennen würde: "Schliesslich hätte bisher jeder den
Anspruch des Verlags vor dem Gericht anerkannt, darunter auch
Rechtsanwälte."
Da er nicht anerkennen wollte, wurde nun die Rechtsanwältin des
Beklagten bedrängt und versucht als "unfähig"
darzustellen: "Frau Rechtsanwältin, Sie wollen doch dem
Gericht hier nicht allen Ernstes erzählen, dass ...., Frau
Rechtsanwältin, Sie wissen wohl nicht wovon wir hier
sprechen."
Ein "normaler Kunde" dieser Rechtsanwältin hätte wohl
spätestens an dieser Stelle, ob der Zweifel, dass er sich die
richtige Rechtsvertreterin gesucht hätte, kalte Füsse gekriegt.
Was das Gericht natürlich nicht wusste war, dass die
Rechtsvertreterin, bei der das Gericht sich redlich mühte diese
"herunter zu machen" die Ehefrau des Beklagten war.
Um es abzukürzen: Der Beklagte erkannte vor dem LG-Köln nicht
an, obwohl der vorsitzende Richter sich noch die Blösse gab dem
Beklagten auf dem Flur des Gerichts hinterher zu rennen, um ihm noch
den "gutgemeinten" Ratschlag mitzugeben, dass er ja immer
noch nachträglich jederzeit anerkennen könne.
Stattdessen erstatte der Beklagte Strafanzeige wegen des
Verdachts der Rechtsbeugung gegen den vorsitzenden Richter, aus der
natürlich nichts wurde. Beim nachfolgenden und letzen Termin vor
dem LG-Köln fehlte dann der engagierte Vorsitzende des
EV-Verfahrens. Der nun den Vorsitz führende Richter belehrte
daraufhin nun den Beklagten als Erstes, dass das Fehlen des
"alten" Vorsitzenden nichts mit der gegen ihn gestellten
Strafanzeige zu tun hätte, was ca. ein Dutzend auf den hinteren
Stühlen des Gerichtssaals wartend dösende Anwälte sofort hellwach
werden liess. Aber auch dieses Gericht bestätigte den
Unterlassungsanspruch des Verlags.
Das Oberlandesgericht Köln kassierte dann die vorhergegangen
Verurteilungen mit einem Lächeln auf den Lippen: "Ja, ja, der
alte Trick mit der Wortbildmarke". Das war es dann mit dem
Markenstatus von "Anwaltsuchservice".
Bezeichnend für Köln aber auch, dass sich dort zunächst kein
Anwalt finden wollte, der sich bereit erklärte den Beklagten vor
dem OLG gegen einen ortsansässigen Kläger zu vertreten, wobei es
nur darum ging einfach mitzutappen und den Antrag zu stellen. Der.
der sich dann kurz vor "Toreschluss" doch noch gefunden
hatte verdiente dafür dann für seinen Minutenauftritt eine nicht
unbeträchtliche vierstellige Summe. > Weiterlesen
< und > Hier
< > und > Hier
<
Das alte Lied: Es kann der Frömmste nicht in Ruhe leben ....
Nachbarschaftsrecht.
Immer wieder der Streit um Belästigungen durch
"Emissionen", wie Rauch, Geruch, Geräusche etc. Jetzt
geistern ja viele "Geheimtipps" durch die Gegend wie:
Einmal im Monat darf man, es darf dann auch laut werden usw. Aber
wie ist es denn nun wirklich? Und was hängt vom Einzelfall und den
Umständen ab. > Weiterlesen
>
Wir ja immer wieder gerne gemacht: Bei Telefonaten den Hörer
einschalten, obwohl das Gegenüber nicht zugestimmt hat, Telefonate
werden ungefragt mitgeschnitten und Dritten zur Kenntnis gebracht
etc. Manchmal ist es aber einfach so etwas wie "Notwehr",
wenn jemand ein Telefonat mitschneidet, weil sich sonst keine
Beweise finden lassen. Gemacht wird es immer wieder, aber ist es
auch zulässig? > mehr
>
Da brachte einer sein krankes Hundilein zum Tierarzt, hatte aber
offenbar kein Geld oder keine Lust die Rechnung zu bezahlen,
woraufhin der Tierarzt dann den Hund sozusagen als "Pfand"
zurückbehielt. Mit normalen Gegenständen ist das ja in vielen
Bereichen machbar. Aber auch mit einem Tier? Darüber hatte dann ein
Gericht zu entscheiden. > Hier
gehts weiter >
Neue Regelungen im Schuldrecht. Neue Regelungen bei den
Verjährungszeiten.
Das Schuldrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde umfassend
reformiert.
>
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Neues von der EU für Raucher. Raucher werden immer weiter
zurückgedrängt und "gestempelt" > weiter
<
TKV -
Telekommunikations - Kundenschutz Verordnung _
Sie soll Verbraucher vor Abzocke
über Sondernummern schützen. >
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