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Sie werden in dieser Seite vorwiegend Urteile
höherer Gerichte finden. Das hat seinen Grund vorwiegend in der Hierarchie
der Gerichte und somit in der "Wertigkeit" der Entscheidungen.
Fangen wir einmal grundsätzlich
allgemein bei allen Gerichten an.
Sie finden täglich in Publikationen Entscheidungen von
Amtsgericht, Landgerichten, Oberlandesgerichten, weniger Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht, wobei das
höchste Gericht das Bundesverfassungsgericht ist, weil es über
Streitigkeiten zu entscheiden hat, die gegen die Verfassung, das Grundgesetz
gehen. Darunter rangiert als höchste Instanz in Zivilrechtstreitigkeiten und
strafrechtlichen Angelegenheiten der Bundesgerichtshof.
Generell sind Richter unabhängig und können, im Rahmen der
Gesetzgebung, unabhängig entscheiden. Oft hat das Gesetz aber keine Lösung
und dann muss ein Richter halt eine eigene Entscheidung finden. Das kann dann
dazu führen, dass verschiedene Gerichte zu demselben Sachverhalt
verschiedenste Entscheidungen fällen.
Diese Entscheidungen werden dann oft von übergeordneten
Gerichten wieder überprüft und auch des öfteren korrigiert. Normalerweise
ist beim Oberlandesgericht Schluss, es sein denn, dieses entscheidende
Oberlandesgericht kommt zum Schluss, dass es sich um einen besonderen Fall der
Rechtsfindung handelt, der z. B. dem Bundesgerichtshof noch nie zur
Entscheidung vorgelegt wurde. Dann kann es die Revision nach ganz oben
zulassen.
Dieses oberste Gericht bestätigt dann möglicherweise die
Entscheidung des verweisenden Gerichts oder es findet Mängel und verweist
dann an das vorherige Gericht zur Korrektur zurück.
Fangen wir mit dem Amtsgericht an.
Zum Amtsgericht gehen zunächst einmal alle zivilen
Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5000 Euro, Streitigkeiten zu
Mietverhältnissen, Familiensachen.
Beim Amtsgericht kann sich jeder selbst vertreten oder jemanden als
Vertreter bestellen. Das muss kein Anwalt sein. Bei Streitigkeiten um kleine
Streitwerte ist über dem Amtsgericht oft nur noch der "Himmel",
heisst, es ist keine Berufung zum Landgericht möglich, wenn die sogenannte
"Beschwer" nicht erreicht wird.
Entscheidungen von Amtsgerichten werden meist nicht wirklich ernstgenommen,
weil Berufsanfänger im Richterberuf halt hier einsteigen und die Mehrzahl der
Entscheidungen im Zuge der Berufung angefochten werden können. Nur bei
kleinen Streitwerten ist über dem Amtsgericht nur noch der Himmel. 
Landgericht _
Zivilrecht: Zum Landgericht gehen alle Sachen mit
einem Streitwert ab 5001 Euro. Hier herrscht Anwaltszwang, Sie können sich
also nicht mehr selbst vertreten.
Strafrecht: Hier gehen alle Sachen direkt zum
Landgericht, bei denen eine Verurteilung zu mehr als 3 Jahren Haft droht. Was
aber nicht heissen soll, dass es auch immer mindesten 3 Jahre Gefängnis gibt,
so es zu einer Verurteilung kommen sollte.
Oberlandesgericht _
Hier landen alle Berufungen zu Urteilen eines
Landgerichts. Anwälte nennen das "die heiligen Hallen". Direkt dort
klagen, als Eingangsinstanz, geht nicht. Meist ist hier auch Schluss, es sei
denn eine Revision (grob: Überprüfung auf Verfahrensfehler) noch eine Treppe
höher wird zugelassen.
Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht etc
Die Entscheinungen der höchsten Gerichte haben das
höchste Gewicht. Allgemein besteht der Glaube, dass sich jeder Richter in
Deutschland an die Entscheidungen dieser Gerichte halten und ihre ihre
Entscheidungen an diesen Entscheidungen ausrichten müssten. Dem ist nicht so.
Entscheidet jedoch ein Richter anders, wird halt diese höchsten Gerichte das
wieder korrigieren. In der Regel wird sich also an deren Entscheidungen
orientiert und gehalten.
Und fast vergessen: Der EuGH, der
Europäische Gerichtshof _
DIESER stellt mittlerweile in Europa die höchste
Instanz dar, weshalb viele höchste Gerichte in den europäischen Staaten
mittlerweile vielfach nicht mehr selbst entscheiden, sondern an der EuGH zur
Entscheidung durchreichen.
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