J u s t i t i a D i r e c t            
www.recht-topaktuell.de
 
  < Index
Beratung online BGH

Telefonberatung Urteile

 

+

Bundesgerichtshof: Schadenersatz für Flugpassagiere bei Verspätungen _

Der Fall: 

Ein Flieger hatte Verspätung und es war unstrittig, dass den Passagieren Schadensersatz zustand. Nun gibt es da deutsche Normen und es gibt europäische Normen und je nach Norm gibt es unterschiedlich hohe Entschädigungen.

Jetzt wollte ein ganz Schlauer zweimal Schadensersatz und berief sich je einmal auf die deutschen Vorgaben und einmal auf die europäischen.

Das Ganze ging bis zum BGH und der sagte dann schlicht und ergreifend: NEIN.

...

Anmerkung: 

Schadensersatz heisst ja Schadensersatz, weil ein entstandener tatsächlicher Schaden ersetzt werden soll. Bis hier hin ist es ja logisch. Nicht mehr logisch ist es, wenn nun jemand glaubt, dass ihm ein Schaden zweimal ersetzt werden müsste, weil es zwei unterschiedliche Normen gibt, die angewendet werden könnten, auch wenn in diesem Fall der Schadensersatz "Entschädigung" genannt wird.

Unverständlich, dass sowas bis zum Bundesgerichtshof gehen muss und auch unverständlich, dass da eine Vorinstanz die Revision zum BGH überhaupt zuliess.

 

 

 

< Index - Rechtsprechung - Gesetze aktuell - Sonstiges - BGH-EuGH - Offtopic - Meinung

Copyright: JD - Saarland (Saarbrücken) - Kontakt