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Erbrecht - Neue Regelungen ab August 2015

Interessent für alle, deren Familien in verschiedenen Ländern der EU leben, möglicherweise Immobilien, Geschäfte in anderen EU-Ländern haben: Ab August wird vieles einheitlicher und einfacher.

Im Moment stellt sich bei grenzüberschreitenden Fällen immer die Frage, welches Recht gilt und anzuwenden ist.

Im Moment gilt in Deutschland z. B. das Staatsangehörigkeitsprinzip, es gilt das Recht des Passes, den ein Erblasser hat. Bei Immobilien haben dann aber andere Staaten so ihre eigene Meinung was zu gelten hat, gerade bei Immobilien. Die Franzosen sagen z. b.: Alles was bei uns mit Immobilien zu tun hat, wird nach unseren Erbregeln geregelt.

Ab Mitte August 2015 gilt der Ort des "gewöhnlichen Aufenthalts" als Ausgangslage, heisst, das Recht des Staates wo sich jemand für gewöhnlich aufhält, also seinen Lebensmittelpunkt hat, wenn schriftlich nichts anderes festgelegt wurde.

Wer also in Spanien lebt, für den gilt das spanische Erbrecht. Ein in Spanien lebender Deutscher kann aber z. B. festlegen, dass im Falle seines Ablebens deutsches Recht gelten soll. Dies ist in einem Testament festzulegen.

Ab Mitte August wird es auch ein "Nachlasszeugnis" geben, was ungefähr dem deutschen Erbschein entspricht. Dieses Nachlasszeugnis wird jedoch so gestaltet sein, dass es überall in der EU genügt seine Berechtigung als Erbe nachzuweisen.

Abschliessend:

Da die Regelungen zum Erbrecht von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, ist es also angebracht sich vorab zu informieren, welches Recht das das "Bessere" ist. So ist z. B. in Spanien die Ehefrau eines Erblassern schlechter gestellt, als das in Deutschland der Fall wäre.

 

 

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