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Gesetze aktuell

Aktuelle Gesetzgebung

 

Die Mietpreisbremse kommt 2015. 

Eigentlich heisst das Kind ja: Mietnovellierungsgesetz / MietNovG > Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. 

Alles klar also?

Es geht schlicht um die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung oder Wiedervermietung. Bisher waren Vermieter nicht an Vorgaben gebunden. Die einzige Einschränkung: Wenn Wuchermieten verlangt wurden, konnte dagegen geklagt werden. Dann stellt sich beim unbestimmten Begriff  "Wucher" aber die Frage: Wo beginnt er und wo endet er?

Und kaum beschlossen, kommen die ersten Stimmen, die da sagen, dass das Ganze verfassungswidrig ist. Bis aber das Verfassungsgericht dazu etwas sagen kann, wird noch viel Wasser den Rhein hinunter fliessen. Es bleibt also abzuwarten. Und es muss sich erst auch jemand finden, der diese Überprüfung durch das Verfassungsgericht will und anleiert.

Bisher genauso unklar und undefiniert: Was ist ein Gebiet mit einer angespannten Wohnungsversorgung? Klar, Städte wie Hamburg und München z. B., aber sonst? Klarheit sollen die einzelnen Bundesländer per Rechtsverordnung schaffen und dann soll in diesen Gebieten bei Abschluss ein Mietvertrags die Miete maximal 10% über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Neubauten sollen jedoch davon nicht betroffen sein.

Aber wird bei Neubauten nicht automatisch "neuvermietet"? Naja, abwarten.

Für bestehende Mietverhältnisse besteht seit 2013 bereits eine "Mietpreisbremse", die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöht werden, wird jedoch durch die ortübliche Vergleichsmiete nach oben begrenzt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Mieterhöhungen durch Modernisierungsmassnahmen bedingt sind. Da gelten dann wieder gesetzliche "Sondervorschriften".

...

Es scheint so zu sein, als hätte die kommende "Mietpreisbremse" jetzt schon den Effekt, dass in Ballungsgebieten mit knappstem Wohnraum die Mieten aktuell extrem ansteigen. Vermieter scheinen nochmal so richtig hinlangen zu wollen, solange ihnen das noch möglich ist.

Aber wie fast immer mit neuen Gesetzen und Normen: Es bleibt abzuwarten wie es sich dann letztendlich tatsächlich entwickeln wird.

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Ja, und klar, den Makler soll in Zukunft bezahlen der ihn beauftragt. Das ist ja nachvollziehbar, in der sonstigen Wirtschaft zahlt "normalerweise" auch der Auftraggeber. Allerdings kann das auch, im Rahmen der Vertragsfreiheit, vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Wie es sich im Markt der Vermieter und Makler entwickelt? Auch das werden wir sehen.

 

 

 

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