Bundesarbeitsgericht:
Arbeitsrecht > Dienstkleidung
Worum
ging es?
Es ging darum, dass ein Pilot
sich im öffentlichen Teil des Flughafens aufgehalten hatte und
dabei nicht sein Mützlein trug. Das wollte der Arbeitgeber, eine
bekannte Fluglinie ihm nicht durchgehen lassen und forderte ihn
auf das zu unterlassen.
Sein
Arbeitgeber meinte, dass alle Piloten verpflichtet wären, immer
dann, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen den Deckel zu
tragen haben.
Das sah der Pilot anders
und liess es darauf ankommen. Es ging bis zum Bundesarbeitsgericht
und dass entschied, dass die Mütze nicht immer tragen müssen.
Gleichzeitig meinte das Bundesarbeitsgericht, dass, wenn es keine
gravierenden Gründe gibt, Männer und Frauen diesbezüglich
ungleich zu behandeln, gleiche Rechte für alle gelten.
Was
meinen Sie? Muss der Pilot, der gerade Ihr Flugzeug steuert und
mal kurz Pippi muss, seine Mütze aufsetzen, wenn er den
"öffentlichen" Raum des Flugzeugs betritt?
Nein?
Gut, der Meinung sind wir auch.