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Bundesarbeitsgericht: Arbeitsrecht > Dienstkleidung

Worum ging es?

Es ging darum, dass ein Pilot sich im öffentlichen Teil des Flughafens aufgehalten hatte und dabei nicht sein Mützlein trug. Das wollte der Arbeitgeber, eine bekannte Fluglinie ihm nicht durchgehen lassen und forderte ihn auf das zu unterlassen.

Sein Arbeitgeber meinte, dass alle Piloten verpflichtet wären, immer dann, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen den Deckel zu tragen haben.

Das sah der Pilot anders und liess es darauf ankommen. Es ging bis zum Bundesarbeitsgericht und dass entschied, dass die Mütze nicht immer tragen müssen. Gleichzeitig meinte das Bundesarbeitsgericht, dass, wenn es keine gravierenden Gründe gibt, Männer und Frauen diesbezüglich ungleich zu behandeln, gleiche Rechte für alle gelten.

Was meinen Sie? Muss der Pilot, der gerade Ihr Flugzeug steuert und mal kurz Pippi muss, seine Mütze aufsetzen, wenn er den "öffentlichen" Raum des Flugzeugs betritt? 

Nein? Gut, der Meinung sind wir auch.

 

 

 

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