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Sie werden in dieser Seite vorwiegend Urteile höherer Gerichte finden. Das hat seinen Grund vorwiegend in der Hierarchie der Gerichte und somit in der "Wertigkeit" der Entscheidungen.

Fangen wir einmal grundsätzlich allgemein bei allen Gerichten an.

Sie finden täglich in Publikationen Entscheidungen von Amtsgericht, Landgerichten, Oberlandesgerichten, weniger Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht, wobei das höchste Gericht das Bundesverfassungsgericht ist, weil es über Streitigkeiten zu entscheiden hat, die gegen die Verfassung, das Grundgesetz gehen. Darunter rangiert als höchste Instanz in Zivilrechtstreitigkeiten und strafrechtlichen Angelegenheiten der Bundesgerichtshof.

Generell sind Richter unabhängig und können, im Rahmen der Gesetzgebung, unabhängig entscheiden. Oft hat das Gesetz aber keine Lösung und dann muss ein Richter halt eine eigene Entscheidung finden. Das kann dann dazu führen, dass verschiedene Gerichte zu demselben Sachverhalt verschiedenste Entscheidungen fällen. 

Diese Entscheidungen werden dann oft von übergeordneten Gerichten wieder überprüft und auch des öfteren korrigiert. Normalerweise ist beim Oberlandesgericht Schluss, es sein denn, dieses entscheidende Oberlandesgericht kommt zum Schluss, dass es sich um einen besonderen Fall der Rechtsfindung handelt, der z. B. dem Bundesgerichtshof noch nie zur Entscheidung vorgelegt wurde. Dann kann es die Revision nach ganz oben zulassen.

Dieses oberste Gericht bestätigt dann möglicherweise die Entscheidung des verweisenden Gerichts oder es findet Mängel und verweist dann an das vorherige Gericht zur Korrektur zurück.

Fangen wir mit dem Amtsgericht an.

Zum Amtsgericht gehen zunächst einmal alle zivilen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5000 Euro, Streitigkeiten zu Mietverhältnissen, Familiensachen.

Beim Amtsgericht kann sich jeder selbst vertreten oder jemanden als Vertreter bestellen. Das muss kein Anwalt sein. Bei Streitigkeiten um kleine Streitwerte ist über dem Amtsgericht oft nur noch der "Himmel", heisst, es ist keine Berufung zum Landgericht möglich, wenn die sogenannte "Beschwer" nicht erreicht wird.

Entscheidungen von Amtsgerichten werden meist nicht wirklich ernstgenommen, weil Berufsanfänger im Richterberuf halt hier einsteigen und die Mehrzahl der Entscheidungen im Zuge der Berufung angefochten werden können. Nur bei kleinen Streitwerten ist über dem Amtsgericht nur noch der Himmel.

Landgericht _

Zivilrecht: Zum Landgericht gehen alle Sachen mit einem Streitwert ab 5001 Euro. Hier herrscht Anwaltszwang, Sie können sich also nicht mehr selbst vertreten.

Strafrecht: Hier gehen alle Sachen direkt zum Landgericht, bei denen eine Verurteilung zu mehr als 3 Jahren Haft droht. Was aber nicht heissen soll, dass es auch immer mindesten 3 Jahre Gefängnis gibt, so es zu einer Verurteilung kommen sollte.

Oberlandesgericht _

Hier landen alle Berufungen zu Urteilen eines Landgerichts. Anwälte nennen das "die heiligen Hallen". Direkt dort klagen, als Eingangsinstanz, geht nicht. Meist ist hier auch Schluss, es sei denn eine Revision (grob: Überprüfung auf Verfahrensfehler) noch eine Treppe höher wird zugelassen.

Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht etc

Die Entscheinungen der höchsten Gerichte haben das höchste Gewicht. Allgemein besteht der Glaube, dass sich jeder Richter in Deutschland an die Entscheidungen dieser Gerichte halten und ihre ihre Entscheidungen an diesen Entscheidungen ausrichten müssten. Dem ist nicht so. Entscheidet jedoch ein Richter anders, wird halt diese höchsten Gerichte das wieder korrigieren. In der Regel wird sich also an deren Entscheidungen orientiert und gehalten.

Und fast vergessen: Der EuGH, der Europäische Gerichtshof _

DIESER stellt mittlerweile in Europa die höchste Instanz dar, weshalb viele höchste Gerichte in den europäischen Staaten mittlerweile vielfach nicht mehr selbst entscheiden, sondern an der EuGH zur Entscheidung durchreichen.

 

 
 
 
   

 

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