Bundesgerichtshof: Schadenersatz für
Flugpassagiere bei Verspätungen _
Der Fall:
Ein
Flieger hatte Verspätung und es war unstrittig, dass den
Passagieren Schadensersatz zustand. Nun gibt es da deutsche Normen
und es gibt europäische Normen und je nach Norm gibt es
unterschiedlich hohe Entschädigungen.
Jetzt wollte ein ganz
Schlauer zweimal Schadensersatz und berief sich je einmal auf die
deutschen Vorgaben und einmal auf die europäischen.
Das
Ganze ging bis zum BGH und der sagte dann schlicht und ergreifend:
NEIN.
...
Anmerkung:
Schadensersatz heisst
ja Schadensersatz, weil ein entstandener tatsächlicher Schaden
ersetzt werden soll. Bis hier hin ist es ja logisch. Nicht mehr
logisch ist es, wenn nun jemand glaubt, dass ihm ein Schaden
zweimal ersetzt werden müsste, weil es zwei unterschiedliche
Normen gibt, die angewendet werden könnten, auch wenn in diesem
Fall der Schadensersatz "Entschädigung" genannt wird.
Unverständlich,
dass sowas bis zum Bundesgerichtshof gehen muss und auch
unverständlich, dass da eine Vorinstanz die Revision zum BGH
überhaupt zuliess.