Erbrecht - Neue Regelungen ab
August 2015 Interessent für
alle, deren Familien in verschiedenen Ländern der EU leben,
möglicherweise Immobilien, Geschäfte in anderen EU-Ländern
haben: Ab August wird vieles einheitlicher und einfacher. Im
Moment stellt sich bei grenzüberschreitenden Fällen immer die
Frage, welches Recht gilt und anzuwenden ist. Im
Moment gilt in Deutschland z. B. das Staatsangehörigkeitsprinzip,
es gilt das Recht des Passes, den ein Erblasser hat. Bei
Immobilien haben dann aber andere Staaten so ihre eigene Meinung
was zu gelten hat, gerade bei Immobilien. Die Franzosen sagen z.
b.: Alles was bei uns mit Immobilien zu tun hat, wird nach unseren
Erbregeln geregelt. Ab Mitte
August 2015 gilt der Ort des "gewöhnlichen Aufenthalts"
als Ausgangslage, heisst, das Recht des Staates wo sich jemand
für gewöhnlich aufhält, also seinen Lebensmittelpunkt hat, wenn
schriftlich nichts anderes festgelegt wurde. Wer
also in Spanien lebt, für den gilt das spanische Erbrecht. Ein in
Spanien lebender Deutscher kann aber z. B. festlegen, dass im
Falle seines Ablebens deutsches Recht gelten soll. Dies ist in
einem Testament festzulegen. Ab
Mitte August wird es auch ein "Nachlasszeugnis" geben,
was ungefähr dem deutschen Erbschein entspricht. Dieses
Nachlasszeugnis wird jedoch so gestaltet sein, dass es überall in
der EU genügt seine Berechtigung als Erbe nachzuweisen. Abschliessend: Da
die Regelungen zum Erbrecht von Land zu Land sehr unterschiedlich
sind, ist es also angebracht sich vorab zu informieren, welches
Recht das das "Bessere" ist. So ist z. B. in Spanien die
Ehefrau eines Erblassern schlechter gestellt, als das in
Deutschland der Fall wäre.
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