
Die Mietpreisbremse kommt 2015. Eigentlich heisst das
Kind ja: Mietnovellierungsgesetz / MietNovG > Gesetz zur
Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und
zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der
Wohnungsvermittlung. Alles klar also? Es geht schlicht
um die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung oder
Wiedervermietung. Bisher waren Vermieter nicht an Vorgaben
gebunden. Die einzige Einschränkung: Wenn Wuchermieten verlangt
wurden, konnte dagegen geklagt werden. Dann stellt sich beim
unbestimmten Begriff "Wucher" aber die Frage: Wo
beginnt er und wo endet er? Und kaum beschlossen, kommen die
ersten Stimmen, die da sagen, dass das Ganze verfassungswidrig
ist. Bis aber das Verfassungsgericht dazu etwas sagen kann, wird
noch viel Wasser den Rhein hinunter fliessen. Es bleibt also
abzuwarten. Und es muss sich erst auch jemand finden, der diese
Überprüfung durch das Verfassungsgericht will und anleiert. Bisher
genauso unklar und undefiniert: Was ist ein Gebiet mit einer
angespannten Wohnungsversorgung? Klar, Städte wie Hamburg und
München z. B., aber sonst? Klarheit sollen die einzelnen
Bundesländer per Rechtsverordnung schaffen und dann soll in
diesen Gebieten bei Abschluss ein Mietvertrags die Miete maximal
10% über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Neubauten sollen jedoch davon nicht betroffen sein. Aber wird
bei Neubauten nicht automatisch "neuvermietet"? Naja,
abwarten. Für bestehende Mietverhältnisse besteht seit 2013
bereits eine "Mietpreisbremse", die Miete darf innerhalb
von drei Jahren um maximal 20% erhöht werden, wird jedoch durch
die ortübliche Vergleichsmiete nach oben begrenzt. Dies gilt
jedoch nicht, wenn die Mieterhöhungen durch
Modernisierungsmassnahmen bedingt sind. Da gelten dann wieder
gesetzliche "Sondervorschriften". ... Es scheint so
zu sein, als hätte die kommende "Mietpreisbremse" jetzt
schon den Effekt, dass in Ballungsgebieten mit knappstem Wohnraum
die Mieten aktuell extrem ansteigen. Vermieter scheinen nochmal so
richtig hinlangen zu wollen, solange ihnen das noch möglich ist. Aber
wie fast immer mit neuen Gesetzen und Normen: Es bleibt abzuwarten
wie es sich dann letztendlich tatsächlich entwickeln wird. ... Ja,
und klar, den Makler soll in Zukunft bezahlen der ihn beauftragt.
Das ist ja nachvollziehbar, in der sonstigen Wirtschaft zahlt
"normalerweise" auch der Auftraggeber. Allerdings kann
das auch, im Rahmen der Vertragsfreiheit, vom Auftraggeber an
Dritte weitergegeben werden. Wie es sich im Markt der Vermieter
und Makler entwickelt? Auch das werden wir sehen.
< Index - Rechtsprechung
- Gesetze aktuell
- Sonstiges
- BGH-EuGH - Offtopic
- Meinung
Copyright:
JD - Saarland (Saarbrücken) - Kontakt
|