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Zur Entscheidung des EuGH, dass Youtube-Videos per Frame in eigene Webseiten eingebunden werden dürfen _

Siehe auch die Entscheidung, das Urteil  > HIER <

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Viele Experten im Suchmaschinenbereich vertreten mittlerweile die Meinung, dass Verlinkungen auch dazu genutzt werden können eine Website bei "Google" abzuschiessen, was Google jedoch so direkt nie zugeben würde, weil sie dann zugeben müssten, dass irgendetwas bei ihnen schiefläuft. 

Unter diesem Aspekt könnte es jedoch durchaus wieder gerechtfertigt sein, wenn ein Webseitenbetreiber das Verlinken seiner Webseite von seiner Zustimmung abhängig macht.

Aber klären wir zunächst einmal was eine "normale" Verlinkung normalerweise im Internet darstellt und welche Auswirkungen sie für einen Verlinkten hat.

Verlinkt wird normalerweise, wenn die verlinkte Seite irgendwelche Inhalte hat, auf die der Verlinkende (aus welchem Grund auch immer) hinweisen will. Klickt nun jemand diesen Link verlässt er die Webseite des Verlinkenden und gelangt auf die Webseite des Verlinkten, wo er sich, wenn ihn das dort Angebotene zusagt, auf dessen Webseite weiter umsehen kann. 

So gesetzte Links haben auch den manchmal angenehmen Nebeneffekt, dass damit die Webseite des Verlinkten auch bei Suchmaschinen besser gewertet wird. Die Suchmaschine ist ein "dummes" Programm, welches lediglich registriert: "Aha, dies oder jenes auf dieser Webseite wird von anderen verlinkt, es muss sich dort also etwas finden, was auch andere (Und auch hier: Warum auch immer!) interessiert". 

Das Einbinden fremder Inhalte mittels I-Frame auf der eigenen Webseite ist mit diesem "normalen" Verlinken überhaupt nicht vergleichbar. Es sind auch keine Deeplinks, wie das in verschiedenen Publikationen behauptet wird.

Während beim "normalen" Verlinken der User zu den fremden Inhalten hingeleitet wird, werden beim I-Framing fremde Inhalte auf die Seite gezogen, auf der sich der User gerade aufhält. 

Und es ist keinesfalls selbstverständlich, wie das Gericht meint, dass ein User das auch sofort erkennt. Und auch wenn er es erkennt, legaler wird es damit nicht. In den Anfangszeiten des Internets sahen die Gerichte das Einbinden fremder Inhalte in eigene Seiten noch mehr als kritisch und bestätigten verlangte Unterlassungserklärungen.

Mittlerweile zeigt sich ein bedenklicher Trend bei Gerichten, es wird sich immer weniger an bestehenden Gesetzen orientiert, sondern dem geschickt manipuliert lancierten "Zeitgeist" der Kostenloskultur gefolgt. So ein "bedenkliches Beispiel" ist z. B. die BGH-Entscheidung zur Google-Bildersuche; das Unterstellen eines konkludenten Einverständnisses des Rechteinhabers eines Fotos. Was der BGH möglicherweise übersehen hat ist, dass es da vielleicht doch den ein oder anderen gibt, der im Internet nicht so wirklich fit ist, sich eine Webseite mit eigenen Fotos erstellen lässt und dann feststellen muss, dass seine Fotos "wiederverwendet" werden. Wer die Gepflogenheiten im Internet nicht kennt, kann sich auch nicht konkludent einverstanden erklären und wenn nur gegen das Recht eines Einzelnen verstossen wird oder verstossen werden könnte, hat es insgesamt zu unterbleiben. Das deutsche Urheberrecht ist da bis heute sehr konsequent. Sollte sich das wirklich noch nicht bis zu allen Kammern des BGH durchgeprochen haben?

In den hier besprochenen Fall könnte der BGH es jedoch durchaus richtig gesehen haben.

Was, wenn diese beiden Handelsvertreter sich das Video zunächst auf der Webseite ihrer Konkurrenz kopiert hätten, es dann "anonym" bei Youtube hochgeladen hätten, um es dann von dort aus per I-Frame auf ihren Seiten einzubinden? Gute Idee, ne? Laut neuestem EuGH-Urteil wären sie dann so gut wie aus dem Schneider. Gut, war nur mal so ein Gedanke. 

Etwas befremdlich auch die Reaktion vieler auf IT spezialisierter Anwälte im Internet, die diese Entscheidung durchaus positiv sehen. Wie soll denn das Ende aussehen? Alles was sich einer erdenkt, schreibt, erfindet, erarbeitet, darstellt, an guten Ideen hat kann von jedermann sofort kopiert, für eigene Zwecke kostenlos genutzt werden, ohne nachfragen zu müssen? Reicht es nicht, wenn jetzt schon genug Deppen freiwillig auf ihre Rechte verzichten, weil sie sich kleinste Vorteile oder "kleinen" Ruhm versprechen, während die Verwalter und Sortierer dieser Kostenlos- oder fast Kostenlosangebebote sich eine goldene Nase verdienen? Motto: "Wenig für den einzelnen, aber immer etwas von wenig macht am Ende sehr viel". Leider jedoch nur für wenige. Mittlerweile bedienen sich viele grosse Reisevermittler bei Kostenlos-Foto-Portalen, wenn Sie die angebotenen Reiseziele bilderreich schmackhaft machen wollen. Als Dank gibts manchmal nur einen Link auf das "Kostenlosportal".

Gerade, als Beispiel, die Anwaltschaft, bzw., Teile der Anwaltschaft, wie alle anderen die mit ihrem erarbeitetem Wissen bisher ihren Lebensunterhalt verdienten, sägt seit Jahren kontinuierlich an den Ast auf dem sie sitzt. Würden alle alles verstehen und finden was im Internet veröffentlich ist, käme Deutschland schon heute mit wesentlich weniger Anwälten aus, Richter müssten möglicherweise mangels Arbeit Däumschen drehen. Fehler, die später zu juristischen Auseinandersetzungen führen, würden vielfach erst gar nicht mehr gemacht.

Was wäre die Zukunft wenn jeder von (fast) allem Kopien anfertigen kann?

Wenn Urheber keine Rechte mehr haben, weil sie, sobald sie sich ins Internet begeben "konkludent" auf ihre Rechte verzichten? Wobei das deutsche Urheberrecht eine solche konkludente Einverständniserklärung nicht kennt. Wenn Gerichte es so sehen, dass, wer sich an einen oder eine begrenzte Anzahl von Menschen wenden will, sich automatisch an jeden wendet, nur weil er seine Inhalte ins Internet stellt?

So haben es Gerichte vor einigen Jahren in wettbewerbslichen Angelegenheiten auch noch gesehen. Mittlerweile hat aber hier ein gesundes Überdenken stattgefunden, die Gerichte haben begriffen, dass ein Bestattungsunternehmer in Berlin sich nicht automatisch an alle User dieser Welt wendet, nur weil er eine Webssite hat. Für das Urheberrecht sollte dies ebenso gelten. Deutschland hat ein sehr durchdachtes Urheberrecht und es wäre zu hoffen, dass dies nicht durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs "verwässert" wird. Zumal bei Entscheidungen des EuGH manchmal nicht so wirklich nachvollziehbar ist, woran sie sich eigentlich orientieren.

Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil des EuGH zu "Die Realität" nicht die Realität der Zukunft sein wird.

CLW

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