Viele Gesetze bestehen seit vielen, vielen Jahren,
ohne dass sie jemals wieder geändert werden mussten.
Andere wurden in den letzten Jahren neugefasst,
zusammengefasst, neue kamen hinzu. Viele werden in den nächsten
Jahren hinzukommen, hinzukommen müssen.
In Zeiten des Internets hinkt der Gesetzgeber in
vielen Bereichen noch hoffnungslos hinterher.
In Deutschland auftretende ausländische
Grosskonzerne glauben die deutsche Gesetzgebung
ignorieren zu können, andere wie der Anbieter der
Mitfahrap UBER fordern, dass die Gesetze sich ihren
Angeboten anpassen müssten, was natürlich völliger
Quatsch und eine überhebliche Forderung ist, bei der
"man" sich nur fragen kann: "Ist es Grössenwahn
oder nur gebündelte Dummheit in Verbindung mit
Arroganz?"
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Es braucht
nicht alles doppelt und vielfach, warum wir darauf
verzichtet haben, die Gesetzgebungstexte, die hier
einmal eingestellt waren, wieder einzustellen.
Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz hat eine umfangreiche, möglicherweise
vollständige Listung von Gesetzestexten ins Internet
eingestellt. Die Website ist übersichtlich und gut im
Handling und somit auch zu empfehlen. Leider kann das
nicht von allen Webseiten der Bundesregierung behauptet
werden.
Wer also Gesetzestexte sucht:
www.gesetze-im-internet.de/
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Rechtsprechung finden Sie > HIER
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